Wer wir sind
1. Historie
Am 30.09.1949 wurde in Kiel die Schleswig-Holsteinische Vereinigung zur
Tuberkulose-Bekämpfung als Landesverband des Deutschen Zentralkomitees
zur Bekämpfung der Tuberkulose gegründet.
Die Gründer dieser Vereinigung stammten zu einem Großteil aus gehobenen
Positionen im Gesundheitsdienst und haben bei ihrer täglichen Arbeit den
stetigen Anstieg der Tuberkulose-Erkrankungen in Schleswig-Holstein
beobachtet und sich zur Entwicklung von Abwehrmaßnahmen zu dieser
Vereinigung zusammen geschlossen.
Die Vereinigung hat sich zum Ziel gesetzt, zusätzliche Mittel zu
beschaffen, und die Gesamtheit der Bürger aufzurufen, beim Kampf gegen
die Tuberkulose mitzuhelfen. Die Mittel der Vereinigung sollten in
erster Linie für die Wohnraumsanierung eingesetzt werden. Erste
Ansprechpartner waren Land, Kreise, Städte und Gemeinden, die Kirche,
Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften. Offizieller Träger der
Vereinigung sollten die Gesundheitsämter sein.
Als erster Präsident der Vereinigung wurde Herr Landespräsident Wilhelm
Goettsch (LVA) in den Vorstand gewählt, als vorläufiger Geschäftsführer
fungierte ab dem 01.10.1949 Herr Robert Luther (Verwaltungsangestellter
der LVA).
Am 13.03.1950 wurde der Verein in das Vereinsregister eingetragen und in
einer anschließenden Vorstandssitzung wurde beschlossen, dass das Amt
des Präsidenten durch den jeweiligen Präsidenten (heute Geschäftsführer)
der LVA Schleswig-Holstein besetzt werden sollte.
Mit dem kontinuierlichen Rückgang der Tuberkulose stellte sich Anfang
der 70'er Jahre erstmals die Frage nach einer neuen Aufgabenstellung
oder Aufgabenerweiterung der Vereinigung. Auch die Überführung des
Vermögens in eine gemeinnützige Stiftung wurde zu diesem Zeitpunkt
diskutiert. Am Ende dieses Diskussionsprozesses stand eine
Aufgabenerweiterung der Vereinigung und die Umbenennung in
"Schleswig-Holsteinische Vereinigung zur Bekämpfung der Tuberkulose und
er Lungenkrankheiten e.V."
2. Ziele und Zweck der Tbc-Gesellschaft:
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht
in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Aufgabe der Gesellschaft ist es, die Verhütung und die
Behandlungsmöglichkeiten der Erkrankungen der Lunge und der Atemwege zu
fördern und den Kampf gegen die Tuberkulose in Gemeinschaft mit den
Trägern und Einrichtungen, die das gleiche Ziel verfolgen, zu führen,
sowie alle Stellen des öffentlichen Lebens für ein gemeinsames Vorgehen
zu interessieren.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
1. Unterstützung von prophylaktischen, therapeutischen und nachfürsorgerischen Maßnahmen
2. Förderung der Beratung und Betreuung von Kranken und ihren Familien
3. Förderung von wissenschaftlichen Arbeiten auf dem Gebiet der Tuberkulose und der Lungenkrankheiten
4. Fortbildung bzw. Aufklärung von Ärzten, Fachpersonal und Sozialarbeitern / innen
5. Öffentlichkeitsarbeit; dabei insbesondere Gesundheitsaufklärung der Bevölkerung.
Zudem werden Schulungsmaßnahmen der Eltern, deren Kinder sich zur Behandlung in der
Kinderklinik Satteldüne aufgehalten haben, unterstützt und die Pollenmessstation in Schleswig-Holstein finanziert.
3. Beziehung zur DRV Nord
Wie bereits aus der Geschichte der Vereinigung ersichtlich, ist die
Beziehung zur DRV Nord seit ihrer Gründung historisch gewachsen.
Die LVA Schleswig-Holstein war von Anfang an die tragende Säule in der
Geschichte der Vereinigung. Dies erklärt sich aus der Kostenübernahme
der Tuberkuloseheilverfahren durch die Rentenversicherungsträger. Erst
im Jahre 1984 ist die Sonderstellung der Tbc aufgeben worden und die
Zuständigkeit für die stationäre Tbc-Heilbehandlung auf die KV
übergegangen.
Die Tuberkulosebekämpfung in den vergangenen Jahrzehnten ist untrennbar
mit der Röntgenreihenuntersuchung verbunden. Schleswig-Holstein hat 1947
als erstes Flächenland die Röntgenreihenuntersuchung auf eine
gesetzliche Basis gestellt. Die Durchführung erfolgte seit 1949 in
Zusammenarbeit mit den Kreisen und kreisfreien Städten durch die
Landesschirmbildstelle Aukrug-Tönsheide als unselbstständige Einrichtung
der LVA Schleswig-Holstein.
Die Gemeinden, kreisfreien Städte und das Ministerium für Gesundheit und Soziales sind noch heute Mitglied der Tbc-Gesellschaft.
Aus diesen Gründen ist traditionell der Geschäftsführer der LVA bzw. der DRV-Nord immer der 1. Vorsitzende des Vereins.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 10,23 Euro.
4. Spendenbescheinigung
Sie können hier unsere Spendenbescheinigung herunterladen.
| Vereins-und Westbank Lübeck | BLZ: 23030000 | Konto: 8 800 906 |
| Volksbank Lübeck | BLZ: 23090142 | Konto: 104 914 |
| Postbank Hamburg | BLZ: 20010020 | Konto: 106 622-201 |